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Feuer- und Feuerwerksverbot in den Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt


Das Verbot gilt ab 17. Juli 2026, 1200 Uhr bis auf Widerruf und umfasst:


  • das Entfachen von offenem Feuer im Freien
  • das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle        betrieben werden (das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist erlaubt)
  • das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen
  • Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen,- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern


                                                   Weitere Informationen:

Gemeinde Rümlang Gemeinde Oberglatt Gemeinde Niederhasli Gemeinde Niederglatt



Polizei RONN verhaftet Bettler



Nach Hinweisen aus der Rümlanger Bevölkerung, dass sich eine Person von Tür zu Tür begebe und dabei am Betteln sei, konnte eine Patrouille der Polizei RONN die bezeichnete Person anhalten und einer Kontrolle unterziehen. Es handelte sich um einen zur Fahndung ausgeschriebenen, 40-jährigen Rumänen. Der Rumäne wurde wegen Bettelns an das Statthalteramt Dielsdorf zur Anzeige gebracht und aus dem RONN-Gebiet weggewiesen.



Polizei RONN verhaftet Bettler



Nach Hinweisen aus der Rümlanger Bevölkerung, dass sich eine Person von Tür zu Tür begebe und dabei am Betteln sei, konnte eine Patrouille der Polizei RONN die bezeichnete Person anhalten und einer Kontrolle unterziehen. Es handelte sich um einen zur Fahndung ausgeschriebenen, 40-jährigen Rumänen. Der Rumäne wurde wegen Bettelns an das Statthalteramt Dielsdorf zur Anzeige gebracht und aus dem RONN-Gebiet weggewiesen.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe


Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5).
Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Donnerstag, 21. Juli 2022, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird – besonders im Hinblick auf den 1. August – zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen.

Weitere Informationen:

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe | Kanton Zürich

Waldbrandgefahr | Kanton Zürich

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