POLIZEI RONN
Feuer- und Feuerwerksverbot in den Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt
Das Verbot gilt ab 17. Juli 2026, 1200 Uhr bis auf Widerruf und umfasst:
- das Entfachen von offenem Feuer im Freien
- das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist erlaubt)
- das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen
- Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen,- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
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