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Zweckverband Polizei RONN
c/o Gemeinde Oberglatt
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8154 Oberglatt

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Polizei 117
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Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand

Um Wildtiere zu schützen, besteht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.

Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.

Weiter Informationen dazu finden Sie unter: Leinenplicht im Wald und am Waldrand oder auf der Karte, wo die Waldgebiete farblich abgebildet sind.

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Diese Datei herunterladen (Waldeigentumskategorien, Forstkreise und Forstreviere_A4Hoch_40000.pdf)Waldgebiete

Vortrag Verkehrsinstruktion Polizei RONN (Schulweg/Unterricht)

Sicherheit auf dem Schulweg

Präsentation

Klicken Sie auf das Bild, um die Präsentation zu öffnen.

Instruktionsfilm

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