Kontakt

Zweckverband Polizei RONN
c/o Gemeinde Oberglatt
Rümlangstrasse 8
8154 Oberglatt

Zentrale +41 44 244 85 44

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Notfallnummern

Feuerwehr 118
Polizei 117
Sanitätsnotruf 144

Gestützt auf die Polizeiverordnung Art. 23 Abs. 1 und 2 sind öffentliche Veranstaltungen ab 50 Personen meldepflichtig und eine Veranstaltung (im Freien oder in Räumen) kann verboten oder mit Auflagen verbunden werden, wenn mit Bestimmtheit oder hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört werden.

Veranstaltungsanmeldung

gemäß Art. 23 Abs. 1 & 2, 25, 28 der Polizeiverordnung Zweckverband Polizei RONN

Die Durchführung der Veranstaltung ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde mit diesem Formular zu melden.

Veranstalter/in (Gesuchsteller/in)

Veranstaltung

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