Netzwerk Jugend


Was machen wir


Wir sind die Jugendverantwortlichen der Polizei RONN und behandeln Fälle in welche Jugendliche involviert sind. Das "Netzwerk Jugend" der Polizei RONN hält Kontakt mit den Jugendlichen im gesamten RONN Einsatzgebiet. Wir sind als Polizist/in auch uniformiert, sind aber bei der Tätigkeit "Netzwerk Jugend" meist zivil unterwegs. Das Team Netzwerk Jugend besucht bekannte Hotspots von Jugendlichen und ist im regen Austausch mit ihnen. Jugendliche können dabei den Mitarbeitenden Fragen stellen und ihre Anliegen äussern. Eine wichtige Aufgabe des Netzwerks Jugend der Polizei RONN ist es auch, gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen, Situationen durch Gespräche und Vertrauen zu entschärfen und dadurch mögliche Straftaten oder Folgeprobleme für Jugendliche zu verhindern.


Prävention statt Repression / Vertrauen zur Polizei schaffen

 

Das Team "Netzwerk Jugend" arbeitet sehr eng mit den entsprechenden Fachstellen und den Schulen zusammen. Sie können zur Beratung von Jugendliche, Eltern und Behörden beigezogen werden.


Wir pflegen zudem Kontakt zu:

Jugendarbeit Oberglatt/Rümlang

Jugendarbeit Niederhasli/Niederglatt

  • Unsere Aufgaben

    - Jugendlichen die gesetzlichen Apekte  aufzeigen und was es für sie für Folgen/Konsequenzen haben könnte

    - Die Grenzen erläutern und ihnen ihnen die Pflichten aber auch ihre Rechte aufzuzeigen

    - Bei Problemen für Jugendliche ein  Ansprechpartner sein

    - Beratende Funktion als  Polizist/in für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sowie für Eltern, Lehrer und Institutionen

    - Die Betroffenen an die entsprechenden Fachstellen zu vermitteln

    - In Form von Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung über die Jugenddelinquenz aufzuklären / aber auch was die Jgendlichen eben nicht machen

    - Straftaten, welche von Minderjährigen begangen werden reduzieren und zu nötigenfalls zu ahnden. Präventiv als auch Repressiv


Hier findest du eine Auswahl an verschiedenen Themen, in welchen wir dich auf mögliche Gefahren und die rechtliche Situation aufmerksam machen.

Jugendstrafrecht 🔨

  • Allgemeines zum Jugendstrafrecht

    Das Jugendstrafrecht befasst sich mit Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren. Das heisst, dass man ab dem vollendeten 10. Lebensjahr respektive ab dem 10. Geburtstag strafmündig ist. Es ist so aufgebaut, dass es täterorientiert bestraft, und nicht wie das Erwachsenenstrafrecht tatorientiert, wo jeder Täter für die gleiche Tat die gleiche Strafe erhält. Das bedeutet, dass jeder Jugendliche individuell bestraft wird, auch wenn zwei Jugendliche die genau gleiche Tat begangen haben.

    Die Art der Strafe wird durch die Familienverhältnisse, die Vorakten und die Persönlichkeit des Jugendlichen mitbestimmt.

    Neben der Strafe gibt es im Jugendstrafrecht auch die sogenannte Schutzmassnahmen. Diese werden bei schuldhaftem Verhalten zusätzlich zur Strafe ausgesprochen. Der Sinn der Schutzmassnahmen ist es, den Täter wieder auf den rechten Weg zu bringen und eine erneute Straftat zu vehindern.

  • Schutzmassnahmen

    Aufsicht

    Da die Eltern nicht in der Lage, eine geeignete Betreuung des Jugendlichen sicherzustellen, so bestimmt die Jugendanwaltschaft eine geeignete Person oder Stelle, welche ihnen beratend zur Seite steht. In der Regel ist dies ein Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft.


    Persönliche Betreuung

    Genügt die Aufsicht mit beratenden Gesprächen nicht, so bestimmt die Jugendanwaltschaft eine geeignete Person, welche den Jugendlichen mit regelmässigen Gesprächen persönlich betreut und die Eltern in ihrer Erziehungsaufgaben unterstützt (Beistand). In der Regel übernimmt diese Aufgabe ebenfalls ein Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft. Häufig werden die Jugendlichen im Bereich der Ausbildung, der Verwaltung, der Finanzen und im Umgang mit Erwachsenen unterstützt.


    Ambulante Behandlung

    Ergeben die Abklärungen im Untersuchungsverfahren, dass der Jugendliche eine Therapie benötigt, so werden im Rahmen der ambulanten Behandlungen Therapien angeordnet. Zur Persönlichkeitsbildung, bei Suchterkrankungen, im Gewaltbereich oder bei Sexualdelikten. Die ambulante Behandlung kann mit den anderen Schutzmassnahmen verbunden werden.


    Offene Unterbringung

    Wenn die Erziehungsberechtigten überfordert, der Jugendliche gefährdet ist, laufend neue Probleme wegen gestörtem Sozialverhalten oder laufend neue Delikte auftauchen, kann der Jugendliche fremdplatziert werden. Offene Unterbringungen können Pflegefamilien, Schulheime, Jugendwohngruppen, Jugendheime mit interner oder externer Ausbildung sein.


    Geschlossene Unterbringung

    Wenn diese für den persönlichen Schutz oder für die Behandlung der psychischen Störung von Dritten unumgänglich ist, wird der Jugendliche in einem geschlossenen Heim untergebracht.

    Vor der Unterbringung (offen oder geschlossen) erfolgt immer eine umfassende Abklärung, in der Regel in der Form eines psychologischen oder psychiatrischen Gutachtens.

    WICHTIG: Die aufgelisteten Schutzmassnahmen können bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bestehen bleiben.

  • Strafen

    Verweis

    Ein Verweis ist eine Art Tadel, wie im Sport die gelbe Karte. Damit soll dem Jugendlichen die Grenze seines Handelns aufgezeigt werden.


    Persönliche Leistung

    Dabei muss der Jugendliche in sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel Behinderten-, Alters- oder Pflegeheimen seine Strafe unentgeltlich abzuarbeiten. Auch sind unentgeltliche Arbeitseinsätze bei den Forstämtern oder anderen Stellen möglich. Die Dauer der Leistung ist bis 15 Jahre maximal 10 Tage und ab 15 Jahren maximal 3 Monate. Anstelle der Arbeitsleistung kann ein Kurs oder ähnliches ausgesprochen werden. Mögliche Kurse wären Verkehrsunterricht, Gesundheitskurse, Suchtpräventionskurse oder gezielte Täterprogramme.


    Busse

    Ab 15 Jahren kann eine Busse bis maximal CHF 2’000 ausgesprochen werden. Busse werden in der Regel nur ausgesprochen, wenn die Jugendlichen einen Verdienst haben. Auf Gesuch hin kann die Busse in eine persönliche Leistung umgewandelt werden.


    Freiheitsentzug

    Bei Vergehen oder Verbrechen kann eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Ab 15 Jahren ist dies maximal 1 Jahr und ab 16 Jahren maximal 4 Jahre.

    Sämtliche Strafen können bedingt mit einer Probezeit von 6 Monaten bis zu 2 Jahren ausgesprochen werden. Für die Probezeit kann die Jugendanwaltschaft auch Weisungen erteilen und für diese Zeit eine Person bestimmen, welche den Jugendlichen begleitet. In der Regel wird eine Sozialarbeiterin der Jugendanwaltschaft damit beauftragt.


Freizeit 🎉

  • Alkohol

    Alkohol

    Mindestalter für den Erwerb von Alkohol

    - Unter 16 Jahren darfst du keinen Alkohol erwerben

    - ab 16 Jahren darfst du Bier, Wein oder Weinmischgetränke erwerben

    - ab 18 Jahren darfst du Getränke erwerben, welche einen hohen Alkoholanteil aufweisen


    Konsum alkoholischer Getränke

    Übermässiger Alkoholkonsum wird oft verharmlost, ist in der Schweiz aber eine der Hauptursachen für vorzeitige Sterblichkeit und für gesundheitliche Beeinträchtigung. 


    Es gibt zwei Formen von risikoreichem Alkoholkonsum

    - chronisch riskanter Konsum = regelmässig zu viel trinken

    - Rauschtrinken = bei einer Gelegenheit zu viel trinken


    Sei dir übermässigem Alkoholkonsum bewusst, dass du nicht nur dein Leben zerstörst, sondern auch das deiner Mitmenschen, welche die ganze Situation miterleben, auch wenn du es versuchst zu verheimlichen.

    Weitere Informationen
  • Tabak- und Nikotinprodukte

    Tabak- und Nikotinprodukte

    Tabak enthält von Natur aus Nikotin, ein Nervengift, das in unterschiedlichen Mengen in den Tabakblättern enthalten ist.

    Das Nikotin ist der Stoff im Tabak, welcher abhängig macht. Dieser Stoff wirkt beruhigend, mildert Hunger-, Angst- und Aggressionsgefühle. Jedoch muss beim Nikotinkonsum auf die Menge geachtet werden, da ca. 500 mg reines Nikotin für einen Erwachsenen tödlich sein können. Bei Kindern und Jugendlichen ist die tödliche Menge deutlich geringer. Eine Zigarette enthält etwa 1 mg Nikotin.


    Zigaretten und ihre Folgen

    Rauchende verlieren im Durchschnitt 10 Jahre ihres Lebens. Die Hälfte der täglich Rauchenden stirbt frühzeitig. 


    E-Zigaretten (Vapes) und ihre Folgen

    Einweg E-Zigaretten sind derzeit bei vielen beliebt. Doch Lungenärzte warnen, in den E-Zigaretten befinden sich ebenso krebserregende Inhaltsstoffe wie auch in normalen Zigaretten.


    Snus und ihre Folgen

    Snus enthält ebenfalls Nikotin. Eine Portion Snus entspricht der Nikotinkonzentration von ungefähr drei Zigaretten.


    Strafrechtlich

    Mit dem neuen Tabakgesetz dürfen Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Vapes) nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Wie beim Alkohol wird auch hier der Verkauf respektive die überlassende Person bestraft. Den Jugendlichen wird das Produkt im Rahmen des Jugendschutzes abgenommen.

    Weitere Informationen
  • Cannabis

    Cannabisprodukte werden aus den getrockneten Blüten und den jungen Blättern der weiblichen Marihuana Pflanze hergestellt. Die hauptpsychoaktiven Wirkstoffe sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)


    Wirkung von Cannabis

    THC wirkt entspannend, appetitanregend, Gefühle werden intensiviert und grundlose Heiterkeit kann sich einstellen. Man nimmt das Geschehene verlangsamt wahr, was zum Beispiel im Strassenverkehr fatale Folgen haben kann.


    Folgen des Cannabiskonsums

    Bei hohem Konsum kann es zu Gedächtnis-, Sprach- und Koordinationsstörungen kommen. Weiter kann es zu psychischen und körperlichen Probleme führen.


    Strafrechtlich

    Der Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis ist straffrei. Der Konsum jedoch wird mit Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft. Jugendlichen wird das Cannabis aus Jugendschutzgründen eingezogen. Der Besitz von mehr 10 Gramm Cannabis ist für Jugendliche und Erwachsene strafbar und es erfolgt eine Verzeigung an die zuständige Jugendanwaltschaft / Staatsanwaltschaft.

    Weitere Informationen
  • Partydrogen

    Die sogenannten Partydrogen werden zumeist von jüngeren Leuten konsumiert, um damit in Partystimmung zu kommen. Die Partydrogen werden meistens verharmlost, jedoch ist die Wirkung sowie Nebenwirkungen alles andere als harmlos. Alle Partydrogen sind halb- oder vollsynthetisch und dadurch sind die Inhaltsstoffe für den Konsumenten meist unbekannt. Infolgedessen sind Wirkungen sowie Nebenwirkungen für den Konsumenten nicht kontrollierbar.


    Speed

    Das Speed (Amphetamin), welches in der Regel ein weisses Pulver ist und gesnifft wird, wirkt aufputschend und steigert die Konzentrationsfähigkeit, das Selbstvertrauen sowie den Sexualtrieb. Die Folgen des Konsums sind Potenzstörungen, psychische Wahnvorstellungen, Schlafstörungen etc.


    Ecstasy

    Ecstasy (MDMA), welches in der Regel in Kapsel- oder Tablettenform vorkommt und geschluckt wird, verändert die Wahrnehmung des Seh- und Hörvermögens, Hemmungen werden abgebaut und das Kontaktbedürfnis wird gesteigert. Die Folgen durch den Konsum sind Verringerungen der Gedächtnisfunktion und psychische Störungen wie Schizophrenie, Depressionen oder Angstzustände etc.

    Weitere Informationen
  • Harte Drogen

    Kokain

    Kokain wird aus den Blättern des südamerikanischen Kokastrauches gewonnen. Alleine das Blatt enthält bis zu 1% Kokain und wirkt deshalb schon beim Kauen auf der Zunge betäubend.


    Kokain ist in der Regel ein weisses Pulver und wird geraucht, gesnifft oder gespritzt.


    Wirkung von Kokain

    Kokain wirkt aufputschend und wird daher häufig als Partydroge oder im Leistungssport eingesetzt, da es die Leistung erhöht. Zudem werden Müdigkeit und Schmerzempfinden unterdrückt und das Selbstvertrauen gestärkt. Weiter wird das Hunger- und Durstgefühl unterdrückt. Es kommt zum Verlust von Hemmungen und Ängsten und man wird unruhig und redselig. Auch lässt sich eine erhöhte Aggressivität sowie Selbstüberschätzung bei den Konsumierenden beobachten, was beides schwerwiegende Folgen haben kann. Im weiteren Verlauf kann es zu angstbesetzten, negativen Wahrnehmungen der Umwelt sowie zu Zuständen mit Verfolgungswahn und einer veränderten Eigenwahrnehmung kommen.


    Folgen des Kokainkonsums

    Durch die aufputschende Wirkung des Kokains leidet man unter Schlafstörungen, Gereiztheit, Aggressivität, Angst- und Wahnzuständen, Muskelkrämpfen etc. Bei einer zu hohen Dosierung kann es zu einem Herzinfarkt oder Hirnschlag kommen. Langzeitfolgen des Kokainkonsums sind Persönlichkeitsveränderungen wie Depressionen, psychische Störungen mit Wahnzuständen und Halluzinationen, bleibende Störungen des Kurzzeitgedächtnisses etc.


    Rechtliches

    Kokain sowie das Blatt des Kokastrauches unterliegen dem schweizerischen Betäubungsmittelgesetz. Infolgedessen ist jede Handlung mit dieser Substanz strafbar. Es gibt keine Ausnahmen.


    Heroin

    Heroin ist eine halbsynthetische Droge, welche als Ausgangssubstanz Morphin enthält. Das Morphin wird aus dem getrockneten Milchsaft des Schlafmohns gewonnen, indem der Schlafmohn angeritzt und zentrifugiert wird. Anschliessend wird das Morphin mittels einer chemischen Reaktion in Heroin umgewandelt. Heroin ist eine stark schmerzstillende Droge mit einem sehr hohen Abhängigkeitspotenzial.

    Heroin ist in der Regel ein weisse, cremefarbenes, graues oder bräunliches Pulver und wird geraucht, gesnifft oder gespritzt.


    Wirkung von Heroin

    Heroin befreit den Konsumenten für eine gewisse Zeit von Ängsten und Schmerzen. Dadurch erhält der Konsument ein warmes und wohliges Gefühl.


    Folgen des Heroinkonsums

    Durch den entspannenden und euphorisierenden Zustand kann es unter anderem zu Verwirrung, Desorientierung, Erinnerungslücken und Koordinationsstörungen kommen. Weiter reduziert das Heroin die Atemfrequenz auf zwei bis vier Atemzüge pro Minute, was lebensbedrohliche Folgen haben kann.

    Langzeitfolgen des Heroinkonsums sind Persönlichkeitsveränderungen wie Depressionen, psychische Störungen mit Wahnzuständen und Halluzinationen, bleibende Störungen des Kurzzeitgedächtnisses etc.


    Strafrechtlich

    Heroin unterliegt dem schweizerischen Betäubungsmittelgesetz. Infolgedessen ist jede Handlung mit dieser Substanz strafbar. Es gibt keine Ausnahmen.

    Weitere Informationen
  • Graffiti

    Das Sprayen von Graffiti, wie übrigens auch Unterformen wie «Scratching» (Zerkratzen) oder «Etching» (Verätzen), beschädigt und zerstört «fremdes Eigentum». Deshalb ist es eine Straftat.


    - Die Wiederherstellungskosten können sehr hoch werden und jedes Sackgeld übersteigen

    - Hier zahlt keine Versicherung. Sehr viele Sprayer, die erwischt werden, haben sich bis weit ins Erwachsenenalter verschuldet

    - Zudem sind viele Sprayaktionen «gefährlich» und haben den Charakter von «Mutproben»

  • Waffen

    Was sind Waffen?

    Küchen- oder Taschenmesser sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, obwohl man auch damit erheblichen Schaden anrichten kann. Wann ein Messer zum verbotenen Gegenstand wird, regelt das Waffengesetz. Auch hier gibt es häufig Grenzfälle, bei denen die Definition nicht immer einfach ist. Es wird grundsätzlich zwischen Hieb-, Stich-, Schlag- und Schusswaffen unterschieden.


    Verbotene Messer

    Einhändig und automatisch bedienbare Messer, wie zum Beispiel Schmetterlingsmesser, dürfen weder erworben noch getragen werden, wenn die Klinge mehr als 5 cm lang ist und wenn die Gesamtlänge mehr als 12 cm beträgt.


    Was passiert, wenn ich gefährliche Gegenstände mitführe, die keine verbotenen Waffen sind?

    Das missbräuchliche Tragen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist verboten und wird vor Ort durch die Polizei eingezogen.


    Zusammen mit einem Elternteil können die gefährlichen Gegenstände auf der Dienststelle zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden. Schraubenzieher, Hammer oder Messer gehören NICHT in den Ausgang.

    Verbotene Waffen
  • Internet und Handy

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

    Das Herunterladen, Herstellen oder Weitergeben harter pornografischer oder gewalttätiger Inhalte auf einem Mobiltelefon oder PC ist strafbar. Auch die Weitergabe von weicher Pornografie an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Die verwendeten Geräte (Handys) können Dir zuhanden der Jugendanwaltschaft weggenommen werden


    Prügeln und Filmen

    Nach wie vor ist es eine unerfreuliche Tatsache, dass wehrlose und oft zufällig ausgewählte Personen vor laufender Handy-Kamera geschlagen oder verbal erniedrigt werden. Aber auch Schlägereien, Tierquälereien oder Sachbeschädigungen werden aufgenommen, untereinander ausgetauscht oder ins Internet gestellt. Wer Gewalt-Videos herstellt, verbreitet oder "nur" auf seinem Handy abspeichert, macht sich strafbar. Bilder von misshandelten Lebewesen oder Gewalt gegen Sachen haben auf Deinem Handy nichts verloren.


    Richtiges Verhalten beim Chatten oder bei Onlinegames

    - Gib niemals Deinen richtigen Namen, Deine Adresse, Natel- oder Privatnummer bekannt.

    - Fülle Anmeldeformulare mit Fantasieangaben aus.

    - Gib Passwörter niemals an Chat- oder E-Mail-Freunde weiter.

    - Denk Dir einen Nickname aus, der keine Angaben über Dein Geschlecht oder Dein Alter enthält.

    - Stelle kein Foto in Dein Profil und versende keine Bilder von Dir an Chat-Partner, die Du nicht persönlich kennst.

    - Treffe Dich nie ohne Begleitung eines Erwachsenen mit Chat-Partnern.

    - Bekommst Du beim Chatten komische oder schlechte Gefühle, so verlass den Chatraum und rede mit Deinen Eltern darüber

    Weitere Informationen

Häusliche Gewalt 👊

  • Ich bin Opfer von Häuslicher Gewalt

    Was kann ich tun?

    - Du musst dir im Klaren sein, dass Gewalt keine Lösung ist, es niemand hinnehmen muss oder verdient hat

    - Vertraue dich jemanden an, denn du brauchst jemanden zum Reden

    - Wenn du niemanden hast oder dich nicht getraust, kannst du dich jederzeit an die Opferhilfe wenden

    - Zeige dem Täter/ der Täterin die Grenzen auf und dass dieses Verhalten unverzeihlich ist

    - Wenn du nicht mehr weiter weisst, wende dich an die Polizei, denn es kann und darf so nicht weitergehen

    Weitere Informationen
  • Jemand anderes ist Opfer von Häuslicher Gewalt

    Was kann ich tun?

    - Nimm Kontakt mit dem Opfer auf, höre ihm/ihr zu und bestärke es darin, sich Hilfe zu holen

    - Es ist wichtig, dass das Opfer über das Geschehene mit jemanden sprechen kann

    - Möglicherweise kannst du zwischen den Parteien vermitteln. Bring dich jedoch nicht selbst in Gefahr

    - Nimm zusammen mit dem Opfer Kontakt mit der (LINK) Opferhilfe auf und informiert euch über mögliche Hilfsangebote

    - Wenn die Situation ausartet oder nicht mehr kontrollierbar ist, wendet euch an die Polizei

  • Allgemeines zu Häuslicher Gewalt

    Was ist Häusliche Gewalt?

    Physische oder psychische Gewalt gegen:

    - den Partner

    - den ehemaligen Partner (1 Jahr nach der Scheidung/Trennung)

    - die Kinder


    Formen von Häuslicher Gewalt

    - Physische Gewalt wie schlagen, würgen, schütteln, Verbrennungen zufügen, mit Gegenständen bewerfen etc.

    - Psychische Gewalt wie drohen, nötigen, wiederholt erniedrigen, demütigen, bevormunden, einschüchtern etc.

    - Sexuelle Gewalt wie zu sexuellen Handlungen oder zur Prostitution zwingen, zu unerwünschten sexuellen Praktiken zwingen etc.

    - Soziale Gewalt wie Kontakte kontrollieren oder verbieten, überwachen, einsperren, stalken (verfolgen, belästigen, bedrohen) etc.

    - Finanzielle Gewalt wie eine finanzielle Abhängigkeit herstellen, ungenügende Geldmittel für den Unterhalt bereitstellen etc.


    Folgen von Häuslicher Gewalt

    Die Opfer sowie die Angehörigen erleiden durch Häusliche Gewalt schwerwiegende traumatische Folgen. Dies kann zu Depressionen, Angstzustände und vermindertes Selbstwertgefühl führen. Denn der Alltag wird von Anspannungen und Ängsten begleitet, welche fortlaufen schlimmer werden. Die Opfer haben meistens selbst nicht mehr die Kraft, sich aus der Situation zu befreien. Die Angehörigen, meistens Kinder, erleben dieses Elend täglich mit und getrauen sich nicht einzugreifen.


Pornografie 🔞

  • Verbotene Pornografie

    - mit Minderjährigen (unter 18 Jahren)

    - mit Tieren (Akt zwischen Menschen und Tier)

    - Gewalt (Gewaltdarstellungen)


    Diese Darstellungen darf man nicht herstellen, einführen, lagern, in Verkehr bringen, zeigen, überlassen oder besitzen. Man macht sich damit strafbar.


    Achtung:

    Es ist verboten, irrelevant, ob legale oder illegale Pornografie einer Person unter 16 Jahren zu zeigen, zugänglich zu machen oder anzubieten.


    Heutzutage ist es nicht schwierig, an Pornografie zu gelangen. Es besteht jedoch die Gefahr, bei zu frühem oder zu häufigem Pornokonsum, dass ein unrealistisches Bild von der Sexualität entstehen. Dadurch können die Jugendlichen unter psychischen Druck geraten, sich mit dem Gesehenen messen zu wollen/müssen. Zudem vermitteln Pornos ein unrealistisches Frauenbild, welches dir Jugendlichen dann ich ihren Alltag übertragen.


  • Sexting

    Sexting setzt sich aus den Wörtern «sex» und «texting» zusammen. Sexting ist das Versenden von erotischen Texten, Bildern oder Sprachnachrichten. Der Empfänger soll dadurch verführt werden.


    Gefahr von Sexting

    Sexting wird dann gefährlich, wenn man die Person auf dem Bild eindeutig erkennen kann und das versendete Bild weitergeleitet oder missbraucht wird.


    Wichtig:

    Das Herstellen, versenden oder Besitzen von erotischen Bildern kann strafbar sein. Wenn du noch nicht volljährig bist, gelten erotische Bilder von dir selber als Kinderpornografie. Es gibt jedoch die Ausnahme, wenn sich die Beteiligten persönlich kennen und einen Altersunterschied von nicht mehr als drei Jahren haben und beide mit dem Versenden und Erhalten von solchen Bildern einverstanden sind, ist es straffrei.


    Beachten bei Sexting

    - Versende nicht jeder Person intime Nachrichten

    - Bedenke, dass der Empfänger anschliessend im Besitz dieses Bildes ist und du keine Kontrolle mehr darüber hast, was dieser mit deinem Bild macht

    - Achte darauf, dass dein Gesicht, Narben, Tattoos etc. nicht erkennbar sind, denn durch diese Merkmale kann man ein Bild sehr schnell einer Person zuordnen


    Wir können und wollen Sexting nicht verbieten, da wir finden, dass es zur Pubertät dazugehört. Jedoch muss dir bewusst sein, was einmal im Internet ist, bleibt im Internet.


    Was kann ich tun, wenn mein Bild missbraucht oder weiterverbreitet wurde?

    Wenn dein Bild missbraucht oder weiterverbreitet wurde, wende dich schnellstmöglich an die Polizei. Auch wenn dieser Schritt viel Überwindung kostet, nur so hast du eine Möglichkeit, die Situation wieder unter Kontrolle zu bekommen und eine entsprechende Anzeige gegen den Täter / Täterin zu erstatten.


  • Sextortion

    Sextortion setzt sich aus den Wörtern «Sex» und «Extortion» (Erpressung) zusammen.


    Bei Sextortion unterhältst du dich mit einer fremden Person über einen Online-Chat. Die Person gegenüber versucht dich zu verführen und den Chat zu einem Videochat zu erweitern. Sobald der Videochat aufgebaut ist, fängt die Person auf der anderen Seite an, sich auszuziehen, bis sie fast oder ganz nackt ist. Sie/Er versucht dich daraufhin zu überreden, dass du dich ebenfalls ausziehst. Wenn dies erfolgt ist, versucht sie/er, dich sexuell zu erregen. Bei diesem ganzen Abenteuer wirst du von der fremden Person heimlich gefilmt. Anschliessend versucht sie dich zu erpressen, indem sie dir droht, das Video zu veröffentlichen (YouTube), wenn du ihr kein Geld überweist.


    Was kann ich tun, wenn ich Opfer von Sextortion bin?

    - Brich den Kontakt schnellstmöglich ab

    - Überweise auf keinen Fall den geforderten Geldbetrag. Denn du hast keine Garantie, dass das Video nicht trotzdem veröffentlicht wird

    - Sichere den Chat mittels Screenshots

    - Wende dich schnellstmöglich an die Polizei und erstatte Anzeige


    Auch wenn es dir unangenehm ist, geh zur Polizei! Denn nur durch eine getätigte Anzeige kann die mögliche Täterschaft ermittelt werden.



Mobbing 👉😭

  • Ich bin Opfer von Mobbing

    Was kann ich tun?

    - Zeige den Tätern die Grenzen auf und dass sie zu weit gehen

    - Vertraue dich jemanden an, denn du brauchst jemanden, mit dem du darüber reden kannst

    - Wenn du online gemobbt wirst, speichere die Nachrichten oder mache Screenshots (Beweismittel) und sperre die, die dich belästigen

    - Führe ein Mobbingtagebuch und notiere dir, was wann passiert ist (Beweismittel)

    - Wende dich an eine Lehrperson oder die Schulsozialarbeit

    - Wenn du nicht mehr weiterweisst, melde dich bei der Polizei

  • Jemand anderes ist Opfer von Mobbing

    Was kann ich tun?

    - Schau nicht weg und mach auch nicht mit, denn niemand ist gern Opfer

    - Setz dich für das Opfer ein

    - Sprich das Opfer auf die Situation an und bestärke es

    - Holt euch gemeinsam Hilfe, wenn es nicht aufhört

    - Wenn das Opfer online gemobbt wird, speichert die Chats oder macht Screenshots (Beweismittel)

    - Wenn ihr nicht mehr weiterwisst, meldet euch bei der Polizei

  • Allgemeines zu Mobbing

    Von Mobbing spricht man, wenn eine Gruppe über einen längeren Zeitraum eine einzelne Person absichtlich beleidigt, schikaniert oder quält. Dabei wird das Opfer psychisch und teilweise auch körperlich verletzt. Beim Cybermobbing geschieht das alles online über die sozialen Medien.


    Welche Folgen hat Mobbing?

    Das Opfer erleidet durch Cybermobbing oft einen psychischen Schaden, welcher nur mit therapeutischer Hilfe behandelt werden kann. Das Opfer kann durch das Mobbing keinen normalen Umgang mit den Mitmenschen lernen. Dadurch hat es später Schwierigkeiten, gesunde Beziehungen aufzubauen. Weiter kann es zu sozialer Isolation oder Verschlechterung der schulischen Leistungen kommen.


    Für die Täter (Mobber) kann Mobbing durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben.


    Goldene Regel

    Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.



Strassenverkehr 🛴

  • Trendfahrzeuge

    Für Kinder unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet.


    14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M. Für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren den Führerausweis.


    Die Benutzung von Radstreifen und –wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden. Trottoirs dürfen nicht befahren werden.


    Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen sein und über die entsprechenden Leistungsbedingungen und Ausrüstung wie zum Beispiel Licht, Glocke usw. verfügen.


    Ist wie das Fahrrad zu behandeln. Jeweils nur 1 Person auf dem Leicht-Motorfahrrädern


    Erläuterung abgesperrtes Areal:

    Abgesperrtes Areal darf keine öffentliche Verkehrsfläche sein. Als öffentliche Strassen gelten Verkehrsflächen, welche nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen. Das heisst, sobald die Verkehrsfläche für verschiedene Personen frei zugänglich sind, gelten diese als öffentliche Verkehrsflächen.


    Weitere Informationen
  • Führerausweis

    Die Frage bezüglich der Ausweiskategorie und deren Anforderungen sorgt immer wieder für Verunsicherung. Unter folgendem Link kannst Du schnell und einfach Informationen zur gewünschten Kategorie finden.

    Weitere Informationen

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